allgemeine Geschäftsbedingung AGB
Cavia vom Uetliberg
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Angebote von Cavia vom Uetliberg, insbesondere für:
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die Zucht und den Verkauf von Meerschweinchen,
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sowie die Ferienbetreuung (Tierhotel) für Meerschweinchen.
Mit dem Absenden einer Anfrage, einer Bestellung, einer Reservation oder dem Kauf eines Tieres erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
2. Zucht & Verkauf von Meerschweinchen
2.1 Abgabebedingungen
Die Abgabe von Meerschweinchen erfolgt ausschliesslich gemäss den nachfolgenden Abgabebedingungen. Diese sind integraler Bestandteil dieser AGB. Mit einer Anfrage, Reservation oder dem Kauf eines Tieres bestätigt der Käufer ausdrücklich deren Anerkennung.
2.2 Gesundheit & Übergabe
Unsere Meerschweinchen verlassen unseren Stall in einem gesunden und vitalen Zustand.
Nach der Übergabe liegen Verantwortung für Gesundheit, Fürsorge, Haltung und Fütterung vollständig beim neuen Halter.
Eine gesundheitliche Garantie oder eine Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises wird ausgeschlossen.
2.3 Mindestalter & Mindestgewicht
Meerschweinchen werden frühestens im Alter von ca. 6–8 Wochen und mit einem Mindestgewicht von ca. 300 Gramm abgegeben.
2.4 Haltungsvoraussetzungen & Gruppenzusammenstellung
Die Abgabe erfolgt ausschliesslich in artgerechte Haltung. Eine dauerhafte Einzelhaltung ist ausgeschlossen.
Die Tiere ziehen mindestens zu zweit oder in eine bestehende geeignete Gruppe.
Weibchen werden bevorzugt in Kombination mit einem Kastraten abgegeben.
Auch reine Kastratengruppen sind möglich und haben sich in der Praxis sehr bewährt. Zu dieser Gruppenzusammenstellung liegen durchweg positive Rückmeldungen vor. Ziel ist stets ein harmonisches Zusammenleben und ein artgerechtes, dauerhaftes Wohlbefinden der Tiere.
Die gesetzlichen Mindestanforderungen zu Platzverhältnissen gemäss der Schweizer Tierschutzgesetzgebung sind einzuhalten.
2.5 Fütterung
Eine artgerechte und ausgewogene Fütterung ist Voraussetzung für die Abgabe unserer Meerschweinchen.
Heu und frisches Wasser müssen jederzeit in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.
Saftfutter und Gemüse gelten als Ergänzung und sollen in angemessenen Mengen gefüttert werden.
Da Meerschweinchen Vitamin C nicht selbst bilden können, ist auf eine ausreichende Versorgung zu achten – entweder über vitamin-C-reiches Saftfutter oder hochwertige, mit Vitamin C angereicherte Pellets.
2.6 Abgabe zur Zucht
Die Abgabe von unkastrierten Männchen zur Zucht erfolgt ausschliesslich an erfahrene und seriöse Züchter.
Eine Abgabe an kommerzielle Vermehrer oder unkontrollierte Hobbyzuchten ist ausgeschlossen.
2.7 Rücknahme & Unterstützung
Im Leben lassen sich nicht alle Situationen planen. Sollten unvorhergesehene Ereignisse eintreten, welche eine weitere Haltung der Meerschweinchen verunmöglichen, kann jederzeit Kontakt aufgenommen werden, um eine Rücknahme der Tiere anzufragen.
Wir bemühen uns, für die betroffenen Meerschweinchen ein neues, grosszügiges und artgerechtes Zuhause zu finden.
Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
Auch bei Schwierigkeiten in der Vergesellschaftung unterstützen wir die neuen Halter nach Möglichkeit und suchen gemeinsam nach einer fairen und tiergerechten Lösung, stets im Sinne des Wohlergehens der Tiere.
2.8 Züchter vs. Tierhandlung
Als verantwortungsbewusste Meerschweinchenzucht legen wir grossen Wert auf eine sorgfältige Aufzucht, individuelle Betreuung und eine passende Vermittlung unserer Tiere. Im Gegensatz zur Abgabe über eine Tierhandlung kennen wir jedes einzelne Tier, dessen Herkunft, Wesen und Bedürfnisse.
In Tierhandlungen besteht in der Regel kein Rückgaberecht, und die persönliche Betreuung endet meist mit dem Kauf. Beim Erwerb eines Tieres direkt beim Züchter profitieren insbesondere Tieranfänger von einer langfristigen Begleitung und stehen bei Fragen zur Haltung, Fütterung oder Vergesellschaftung nicht allein da.
Dieser persönliche Ansatz dient in erster Linie dem Wohl der Tiere.
2.9 Preis
Der Abgabepreis pro Tier beträgt:
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Weibchen: CHF 90.00
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Männchen: CHF 90.00
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Kastraten: CHF 90.00
Der Abgabepreis gilt unabhängig von Rasse oder Fellfarbe und dient der Deckung von Aufzucht-, Fütterungs- und Tierarztkosten sowie der verantwortungsvollen Zuchtarbeit.
Im Abgabepreis inbegriffen sind eine Geburtsurkunde sowie ein Starterset Hauptfutter-Mix.
3. Tierhotel / Ferienbetreuung
3.1 Reservationsanfragen
Reservationen für die Ferienbetreuung erfolgen ausschliesslich über eine Reservationsanfrage.
Erst nach schriftlicher Bestätigung und vollständiger Zahlung gilt eine Reservation als verbindlich.
3.2 Betreuung
Die Betreuung der Tiere erfolgt artgerecht, sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen.
Individuelle Bedürfnisse werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
3.3 Haftung
Für Krankheiten, Verletzungen oder Todesfälle, die trotz sorgfältiger Betreuung auftreten können (z. B. altersbedingt, stressbedingt oder aufgrund bestehender Vorerkrankungen), wird keine Haftung übernommen.
Tierarztkosten gehen – sofern nicht anders vereinbart – zulasten des Tierhalters.
3.4 Zahlung & Stornierung
Die Kosten für die Ferienbetreuung sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen.
Bei verspäteter Anreise, vorzeitiger Abholung oder Nichtantritt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
4. Preise & Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
Zahlungen erfolgen über die auf der Website angebotenen Zahlungsmethoden. Der vollständige Rechnungsbetrag ist – sofern nicht anders vereinbart – vor Lieferung bzw. Leistungsbeginn fällig.
5. Haftungsausschluss
Haftungsansprüche für Schäden materieller oder immaterieller Art werden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Inhalte dieser Website wurden mit grösster Sorgfalt erstellt; für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Haftung übernommen.
6. Datenschutz
Es gilt die separate Datenschutzerklärung, welche auf der Website abrufbar ist.
7. Änderungen der AGB
Cavia vom Uetliberg behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen.
Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Nutzung oder Bestellung aktuelle Version.
8. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Cavia vom Uetliberg.
